Firmengründung in Deutschland

GmbH gründen

Die deutsche GmbH ist die erste Wahl, wenn es darum geht, ein Geschäftsvorhaben mit einem anständigen Standing zu verknüpfen. Trotz der Öffnung für ausländische Rechtsformen, insbesondere der britischen Limited, ist die Gründung einer deutschen GmbH mit ihrem vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 25.000 Euro in vielen Fällen die beste Lösung.

Aufgrund ihrer Geschichte genießt sie im deutschen Rechtsraum mitunter den besten Ruf. Die Gründung nimmt, im Vergleich zum früheren „Tempo“ der Handelsregister, auch nicht mehr viel Zeit in Anspruch. Nachdem auch das deutsche Handelsregister nach englischem Vorbild digitalisiert und im Internet verfügbar ist, sind die Daten der Funktionäre schnell zugänglich. Die Vorschriften rund um die GmbH finden sich in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht in erster Linie im GmbHG (GmbH-Gesetz).

Nach einigen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen ist die persönliche Haftung für die Geschäftsführer und Gesellschafter und verschiedenen Bedingungen jedoch teilweise stärker ausgeprägt als bei sonstigen, europäischen Lösungen. Dies dürfte sich speziell dann auf die Funktionsträger auswirken, soweit die Gesellschaft sich unvorhergesehener Weise in einer wirtschaftlichen Krise oder gar in einer Insolvenzsituation befindet.

Es ist daher immer genau abzuwägen, welche Rechtsform für die geplante Unternehmung die für alle Beteiligten günstigste ist. Andere Rechtsformen genießen in bestimmten Branchen nicht das erforderliche Vertrauen zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung.

UG gründen

Als Alternative zur GmbH und Antwort auf die britsche LTD. wurde mit Einführung des MoMiG als neue deutsche Gesellschaftsform die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG genannt, geschaffen. Sie ist genau genommen keine eigene Gesellschaftform, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit wenigen Sonderregelungen hinsichtlich des Stammkapitals und Firma der Gesellschaft (der sog. „Firmenname“).

Die Unternehmergesellschaft, im Volksmund auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bekannt, schützt wie die GmbH und die LTD. die Gesellschafter vor der persönlichen Haftung und ist im Vergleich zur GmbH mit weniger Haftungskapital – ab 1 € – unbürokratisch zu gründen.

Prinzipiell gleichen die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Funktionäre der UG denen bei einer GmbH, mit dem Unterschied, dass man theoretisch nur 1 € Stammkapital für die Gesellschaftsgründung benötigt und über die Jahre Rücklagen aus den Gewinnen bilden muss, bis 25.000 Euro erreicht sind. Gewinne dürfen daher nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist. Es besteht jedoch kein Wandlungszwang zur GmbH.

In der Außendarstellung ist die UG als deutsche Gesellschaftsform ausländischen Alternativen wie der LTD. teilweise überlegen, während auf diesem Gebiet im Vergleich zur „großen Schwester“, der GmbH, noch gewisse Defizite bestehen.

Die persönlichen Risiken der Gesellschafter und Funktionäre im Krisen- oder gar Insolvenzfall entsprechen – mit den oben genannten Abweichungen durch die Pflicht zur Rücklagenbildung – denen bei der GmbH. Es ist daher immer genau abzuwägen, welche Rechtsform für die geplante Unternehmung die für alle Beteiligten günstigste ist.

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