Jeder Mandant und Ratsuchende hat Anspruch auf die Mitteilung der tatsächlichen Einschätzung des Beraters in Hinblick auf sein Anliegen. Dieser Grundsatz wird unserer Meinung nach in den meisten Bereichen der Rechts- und Unternehmensberatung am meisten vernachlässigt.
Insbesondere Rechtsangelegenheiten, die offenbar in einer gerichtlichen Auseinandersetzung münden, müssen in Hinblick auf die Risiken der Rat suchenden Mandanten ordentlich geprüft werden. Die Mandanten haben vornehmlich einen Rechtsanspruch, über alle Kosten- und Folgerisiken alle infrage kommender Instanzen vollumfänglich aufgeklärt zu werden. Insbesondere in vielen – selbstverständlich nicht allen – Großkanzleien, die angesichts ihres Verwaltungs- und Personalaufwandes auf hohe Umsätze wirtschaftlich angewiesen sind, steht an erster Stelle die Mandatsaufnahme ohne Vorberatungsgespräch und intensiver Vorprüfung der Sache. Ein solches Vorgehen halten wir für nicht verantwortbar.
Darüber hinaus werden sehr regelmäßig Zivilverfahren vor den ordentlichen Gerichten geführt gegen beklagte Parteien, bei denen es nicht nur absehbar ist, dass sich die Forderungen im Falle des Obsiegens niemals erfolgreich vollstrecken lassen. In solchen Fällen bleibt nämlich der Mandant auf der Strecke:
Das Gerichtsverfahren wurde gewonnen und der Mandant kann sich den Titel buchstäblich „an die Wand nageln“ und muss für alle Kosten des Verfahrens aufkommen.
Sind wir von einer Sache fachlich und inhaltlich überzeugt, werden wir die Interessen der Mandanten mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt und dem erforderlichen Nachdruck umsetzen. Dabei unterscheiden wir uns in der Arbeitsweise deutlich von vielen Mitbewerbern:
Der Umgang mit rechtlichen und unternehmerischen Problemstellungen ist in der Fachliteratur ausführlich und lehrbuchhaft beschrieben. Umgangssprachlich nennt man diese Arbeitsweise auch gerne Schema-F. Dabei werden verschiedene Maßnahmen stereotyp und mechanisch stur abgearbeitet. Dabei wird häufig übersehen, dass alternative Lösungswege durchaus existieren. Diese Alternativen stellen sich meist als Königsweg heraus, da sich in der heutigen Zeit rechtliche und unternehmerische Probleme nicht mehr wie vor 30 Jahren lösen lassen. Wir sehen es als unsere besondere Aufgabe an, diesen Weg in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu finden! Dies liegt heute darin begründet, dass man eben nicht mehr voraussetzen kann, dass Behörden (wie z.B. Staatsanwaltschaften, Finanzämter, Magistrate, Senatsverwaltungen, Regierungspräsidien, Bau- und Ordnungsämter etc.) und Gerichte wie im Lehrbuch „funktionieren“.
Wer schon häufig gerichtlichen Auseinandersetzungen beigewohnt hat, wird wissen, dass insbesondere in der ersten Instanz oftmals Verfahren fernab jeder verfahrensrechtlichen Grundsätze geführt werden. Der Ausgang solcher Verfahren ist dann größtenteils völlig offen. Viele Behörden machen heute buchstäblich „was sie wollen“, wenn man sie nicht rechtzeitig in die Schranken weist.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in straf- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten auch im starken „Gegenwind“ von durchaus einflussreichen Bundes-, Landes und Kommunalbehörden. Auch Großunternehmen, die sich von namhaften Großkanzleien vertreten lassen, kochen in Wahrheit nur mit Wasser. Selbstverständlich vertreten wir Sie in solchen Verfahren!
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