Krisenmanagement

Krisenmanagement in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten

Unsere Kanzlei vertritt in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten rund um das AktG, das GmbHG, das HGB und des BGB (BGB-Gesellschaften, auch als „GbR“ bekannt).

Kernpunkte des Krisenmanagements bilden hierbei die Bereiche:

  • die Abwicklung oder – soweit möglich – Sanierung insolvenzbedrohter Gesellschaften nach den Bestimmungen der deutschen Insolvenzordnung (InsO)
  • die Sanierung deutscher Kapitalgesellschaften im europäischen Ausland
  • die Vertretung der antragspflichtigen Organe beim Insolvenzeröffnungsantrag
  • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Funktionsträgern einer Gesellschaft (z.B. bei pflichtwidrigem Verhalten eines Geschäftsführers)
  • die Führung von Gesellschaften als „Interims-Geschäftsführer“ oder „Interims-Vorstand“ sowie das Krisenmanagement im weitesten Sinne

Änderungen in der Insolvenzordnung

In der Insolvenzordnung fanden bereits seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1999, diverse Änderungen statt. Zwar wurde die völlig obsolete Konkursordnung (KO) abgeschafft, aber vieles ist auch wesentlich komplizierter und zuletzt auch insbesondere für den Unternehmer, riskanter geworden.

Neu eingeführtes Schutzschirmverfahren

Das erst neulich eingeführte Schutzschirmverfahren ist dabei ausdrücklich zu begrüßen, trotzdem dürfte es zumindest für kleine und mittlere Unternehmen ohne rechtzeitigen, anwaltlichen Beistand nur von geringer Bedeutung sein, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt wird.

Gute Partnerschaften erkennt man eben leider meist nur in schwierigen Lagen

Wichtig ist auch der Zusammenhang zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Schwierigkeiten im Innenverhältnis der Gesellschafter oder Aktionäre spiegeln sich meist in der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft unmittelbar wieder. Selbiges gilt für das Auftreten wirtschaftlicher Probleme. Gesellschafter, die einst sogar als gutes Team gespielt haben, beginnen sich zu bekämpfen. Das ist nicht nur üblich, sondern leider auch menschlich. Gute Partnerschaften erkennt man eben bedauerlicherweise größtenteils nur in schwierigen Lagen – aber wer möchte eine solche freiwillig zu Testzwecken herbeiführen? Daher ist es umso schwieriger, die Lage wieder in den Griff zu bekommen, wenn die Beteiligen nicht mehr miteinander verhandeln können.

Hier versuchen wir im Sinne der Gesellschaft zu helfen, auch dort, wo man dies zunächst nicht mehr für möglich hält.

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