Bassem Al Abed, LL.M. (Amsterdam), Rechtsanwalt (Zulassung ruht gem. § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO)

Bassem Al Abed, LL.M

Werdegang: 

  • geboren 1979 in Berlin
  • 1999 bis 2005: Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; erstes Staatsexamen 2005
  • 2005 bis 2006: Studium des Völkerrechts in Amsterdam; Master of Laws (LL.M.) in Public International Law in 2006 an der Universiteit van Amsterdam
  • 2006 bis 2008: Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin
  • Rechtsanwalt seit 2008, Eintritt in die Kanzlei 2018
  • ab 30.09.2022:  Zulassung zur Anwaltschaft ruht gem. § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO wegen einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Interessenschwerpunkte:

Immobilienkäufe und -verkäufe (auch größere Portfolios), Miet- und WEG-Recht, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, allgemeines Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht, Werkvertragsrecht und privates Bau- und Architektenrecht.

Herr Rechtsanwalt Al Abed ist seit 2008 bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Die ersten beiden Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren eine renommierte Insolvenzverwalterkanzlei und eine Großkanzlei, die er Ende des Jahres 2011 verließ, um eine eigene Kanzlei zu gründen. Seit Anfang 2012 war Herr Rechtsanwalt Al Abed erfolgreich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und wurde in Berlin auch zum Insolvenzverwalter bestellt. Neben dem insolvenzrechtlichen Schwerpunkt ist Herr Al Abed versierter Immobilienrechtler, wobei er gleichermaßen An- und Verkäufe von Einzelimmobilien und ganzen Portfolios mit mehr als 1000 Wohneinheiten betreut hat.

Er schätzt die besondere Herausforderung des Insolvenzrechts wegen der Vielseitigkeit dieses Rechtsgebiets, das regelmäßig in andere Rechtsgebiete übergreift. Ein insolventes Unternehmen hat oft Arbeitnehmer, ggf. laufende Aufträge, laufende Zwangsvollstreckungen, Betriebsimmobilien etc., sodass immer auch Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Werkvertragsrecht, dem allgemeinen Zivilrecht und dem Zwangsvollstreckungsrecht gefordert sind.

Ein guter Insolvenzrechtler muss daher immer ein Stück weit ein guter Generalist sein.

Die ersten Strafverteidigungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ergaben sich als „Nebenprodukte“ der Beratung von in die Krise geratenen Unternehmen. Inzwischen verfügt Herr Al Abed aufgrund einer Vielzahl erfolgreicher Verteidigungen gegen den Tatvorwurf der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts, des Betruges und der Steuerhinterziehung, der Untreue und der Nichtabführung von Sozialabgaben über ein fundiertes Wissen und große Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Wegen einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst ruht seine Rechtsanwaltszulassung seit dem 01.10.2022 gem. § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO.

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