Gaststätten- und Diskothekenrecht

Das Gaststätten- und Diskothekenrecht umfasst viele Facetten aus dem Verwaltungsrecht, dem Zivilrecht, dem Polizei- bzw. Ordnungsrecht, dem Baurecht, dem Immissionsschutz, sowie aus anderen, entfernten Rechtsgebieten.

Beginn einer gewerblichen Tätigkeit als Gaststätten- oder Diskothekenbesitzer

Zu Beginn einer gewerblichen Tätigkeit als Gaststätten- oder Diskothekenbesitzer steht man – je nach Bundesland – zumeist vor erheblichen, konzessionsrechtlichen Problemen. In den Bundesländern, die noch eine Erlaubnispflicht vorschreiben, entstehen die Probleme und Verzögerungen quasi vor jeder Eröffnung. In anderen Fällen entstehen sie spätestens im Nachhinein. Wenige Unternehmer sind so oft wie Gastronomen in existenzieller Gefahr, weil sie unberechtigten Anschuldigen ausgesetzt werden. Dies ist besonders ärgerlich, da Gastronomen meist ein besonders hohes, wirtschaftliches Risiko eingehen und die Ertragsaussichten in der heutigen Zeit relativ bescheiden geworden sind, gleichwohl sie für ihre Region in Bezug auf den Tourismus und die Standortattraktivität stets einen essenziellen Wirtschaftsfaktor darstellen.

Bürokratische Hürden und mangelhaftes Zusammenwirken einiger Entscheidungsorgane

Als ständige Vertreter diverser, bekannter Gastronomieeinrichtungen in der Bundeshauptstadt Berlin erleben wir immer wieder, welche bürokratischen Hürden in einer „so toleranten“ Großstadt zu bewältigen sind. Nicht nur die Gesetzeslage ist kompliziert, sondern insbesondere die stets willkürliche Auslegung durch diverse Ämter. Gepaart mit einem teils mangelhaften Zusammenwirken einiger Entscheidungsorgane, kann ein solches Geschäftsvorhaben tatsächlich zu einer Tortur werden. Wir können sogar von Genehmigungsverfahren berichten, die mehr Zeit in Anspruch genommen haben, als für das Zeitfenster des aktiven Betriebes selbst vorgesehen waren.

Lärmbeschwerden und Existenzvernichtungen

Nach einer Konzessionserteilung beginnt größtenteils der Ärger mit den Nachbarn. Lärmbeschwerden, die teilweise vor der Inbetriebnahme der PA-Anlage schon bei der Polizei oder den Ordnungsbehörden eingehen, sind leider an der Tagesordnung. Die selektive Wahrnehmung von Beschwerdeführern hat schon zu vielen Schließungen und somit zu diversen Existenzvernichtungen geführt. An dieser Stelle arbeiten wir mit vereidigten Gutachtern zusammen, die beweissichernd und neutral die tatsächlichen Ursachen ermitteln.

Durch rechtzeitigen, anwaltlichen Beistand lassen sich die Verfahren entsprechend lenken und im Sinne des Vorhabens beeinflussen. Wer sich wehrt, ist auch nicht immer der Amtswillkür ausgesetzt. Selbiges gilt für den Erlass von unberechtigten Betriebsuntersagungs- und Auflagebescheiden.

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