Insolvenzverwalter beißen nicht – glauben Sie uns!
Die Schriftstücke von Insolvenzverwaltern klingen im Regelfall, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, nicht besonders freundlich. Sie sind oftmals bestimmend und schroff. Es werden zudem häufig Begriffe verwendet, die auf einen juristischen Laien sogar bedrohlich wirken. Obwohl man noch nichts falsch gemacht hat, stehen unserer Meinung nach viel zu häufig Begriffe wie „Zwangsvorführung“, „Beugehaft“, „gerichtliche Zwangsmaßnahmen“. Auch der harmlose Rechtsbegriff „Exkulpation“, der in solchen Schreiben häufig zu finden ist, bedeutet lediglich Schuldbefreiung und hat nichts mit einer ähnlich klingenden Strafmaßnahme gemeinsam, die in der Europäischen Union glücklicherweise nicht mehr praktiziert wird.
Was sind Gemeinschuldner, Insolvenzschuldner oder Schuldner?
Vom Insolvenzverfahren betroffene Personen werden Gemeinschuldner, Insolvenzschuldner oder einfach nur Schuldner genannt. Bei mancher Wortwahl müssen sich diese Insolvenzverwalter schon einmal die Frage gefallen lassen, ob ein solcher Stil sachgerecht ist. Im Insolvenzverfahren haben Betroffene natürlich Pflichten, auf deren Erfüllung ein Insolvenzverwalter hinweisen und erforderlichenfalls auch drängen muss. Einige Verwalter werden die Erfahrungen gemacht haben, dass die Auskunftserteilung und Mitwirkungspflicht im Verfahren durch solche Maßnahmen beschleunigt wird, andere bilden sich das vielleicht auch nur ein.
Insolvenzverwalter finden leider nicht immer den richtigen Ton
Aber vielleicht liegt der Fall auch oft viel banaler: Insolvenzverwalter sind fast ausschließlich ausgebildete Rechtsanwälte und somit Juristen, und auch keineswegs die schlechtesten. Sie finden leider nicht immer den richtigen Ton, denn sie sind keine Musiker! Manche haben diese Anschreiben einmal diktiert und sich danach jahrelang keine Gedanken mehr darüber gemacht, dass dieser Stil bei Personen mit rein gesetzeskonformen Absichten durchaus kontraproduktiv wirken kann. Viele Empfänger solcher Schreiben fühlen sich sogar in Folge beleidigt und entwürdigt.
Wehren Sie sich mit unserer Hilfe dagegen
Wenn Ihnen also einmal solch ein Schreiben begegnen sollte, in dem Sie ohne Verschulden von unangemessen angesprochen werden, dann wehren Sie sich – gerne auch mit unserer Hilfe – dagegen. Insolvenzverwalter müssen sich, wie Sie auch, an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
Im persönlichen Gespräch mit dem Insolvenzverwalter werden Sie höchstwahrscheinlich feststellen, dass es sich um eine freundliche Person handelt, die einfach nur ihren Job macht. Manche machen das gut und menschlich, andere brauchen wohl das Gefühl der Machtausübung. Aber: schwarze Schafe gibt es in allen Berufen!
Das Recht auf Anhörung
Insolvenzverwalter können Sie weder vorladen noch verhaften oder gar einsperren! Solche Maßnahmen müssen vom Richter auf Anregung des Insolvenzverwalters zunächst ordentlich auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden. Im Regelfall steht dem Betroffenen das Recht auf Anhörung zu. Solche Maßnahmen sind derartig selten, dass sie in unserer mehrjährigen Praxis nur im Einzelfalle vorgekommen sind. Termine können Sie mit dem Insolvenzverwalter abstimmen, Sie brauchen keinem Termindiktat zu folgen.
Es gibt viele Wege, Ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern setzen Sie auch Ihre Rechte durch.