Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes.
Als eines der umfangreichsten Rechtsgebiete umfasst es – unter anderem – folgende Gebiete:
- Öffentliches Baurecht (siehe auch unter Baurecht)
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht)
- Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht)
- das Recht des öffentlichen Dienstes, z.B. das Berufsrecht der Beamten.
Das öffentliche Recht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Staat und dem Bürger
Im Gegensatz zum Zivilrecht, welches die Rechte und Pflichten der juristischen und natürlichen Personen untereinander regelt, regelt das öffentliche Recht die Rechte und Pflichten zwischen dem Staat und dem Bürger. Dies ist – vom Sonderfall des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts einmal abgesehen – insbesondere im Verwaltungsrecht offenkundig. Das Verwaltungsrecht regelt die Teilnahme am Straßenverkehr, das Recht der öffentlichen Abgaben – wobei das Steuerrecht allein schon aufgrund seines Umfanges den Status eines eigenständigen Rechtsgebietes erlangt hat – das Demonstrationsrecht oder auch das Verhältnis des Beamten oder Soldaten zum Staat als seinen Dienstherren. Auch die Rechtsverhältnisse des Bürgers zu Institutionen des öffentlichen Rechtes, wie beispielsweise den Universitäten, zählt zum Verwaltungsrecht.
Widerspruchsverfahren
Verwaltungsrechtliche Genehmigungen, welche oft mit einem umfangreichen Verfahren verbunden sind, sind beispielsweise für den Bau eines Hauses ebenso erforderlich wie für Eröffnung und Betrieb bestimmter Unternehmen, z.B. einer Gaststätte. Das Verwaltungsverfahren beginnt meist damit, dass der Bürger Adressat eines Verwaltungsaktes wird und gegen diesen Widerspruch einlegen will, oder umgekehrt, dass der Bürger den Erlass eines für ihn vorteilhaften Verwaltungsaktes, unter anderem einer Bau- oder Betriebsgenehmigung, begehrt. Führt das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein Klageverfahren (Prozess) vor dem Verwaltungsgericht vor.
Verwaltungsrechtliche Regelungen
Verwaltungsrechtliche Regelungen, angefangen beim Verwaltungsakt über die kommunale Satzung bis hin zum Gesetz, können auf Gemeinde-, Bundes-, Landes- oder EU-Ebene erlassen werden, woraus sich eine besondere Vielschichtigkeit des Verwaltungsrechtes ergibt.
Anwaltliche Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren
Wir übernehmen die anwaltliche Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren sowie im Verwaltungsprozess im Einzelnen:
- die Einlegung des Widerspruchs
- Beratung im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren und bei der Antragstellung
- Vertretung im Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Prüfung kommunaler Satzungen, ggf. Normenkontrollverfahren