Sie benötigen einen Insolvenz-Anwalt?
Da die Anzahl der neu angemeldeten Insolvenzen mittlerweile sehr groß ist, kommen immer mehr Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, aber auch Privatpersonen mit der bundesdeutschen Insolvenzordnung (InsO) in Berührung.
Eines der Hauptprobleme bei Insolvenzen ist die Frage, ob man schon im Sinne des Gesetzes insolvent, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet, ist oder nicht!
Diese Frage lässt sich nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht pauschal auf Grundlage eines kurzen Kassensturzes beantworten. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Schulden und Zahlungsverpflichtungen über den Kopf wachsen, dann empfiehlt sich spätestens jetzt eine fachkundige Beratung. Gerade in Fällen einer bestehenden Insolvenzantragspflicht bei haftungsbeschränkten Unternehmensformen ist bei Kenntnis der Krise zumeist eine Antragspflicht bereits eingetreten.
Unser Rat: Handeln Sie, bevor es zu spät ist und vereinbaren Sie einen Beratungstermin! Denn je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen für Sie, das „Ruder“ noch herumzureißen.
Wir helfen Ihnen dabei Lösungen zu finden, um Ihre finanzielle Krise möglichst schnell und schonend abzuwickeln.
Ihr Vorteil: Sicherheit durch fachkundige Beratung und Betreuung.
Hierbei können wir Ihnen helfen:
Regelinsolvenz für Unternehmer
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihren Schulden zu befreien. Das Regelinsolvenzverfahren bietet, wie auch das vereinfachte Insolvenzverfahren für Verbraucher, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Der Verfahrensweg ist jedoch ein anderer, um Ihrem Unternehmen die Chance zu eröffnen, trotz des Insolvenzverfahrens fortzubestehen. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Einkünfte abtreten und innerhalb von sechs Jahren Ihre Schulden verlieren. Für nach dem 01.07.2014 begonnene Verfahren wurden Möglichkeiten geschaffen, diesen Zeitraum auf fünf bzw. drei Jahre zu reduzieren.
Das Regelinsolvenzverfahren verfolgt für Sie als Unternehmer in der Regel drei Ziele:
- Ihre Schulden verlieren – durch die Restschuldbefreiung
- Möglichkeit der Weiterführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit
- Keine Vollstreckungen mehr gegen Sie – Pfändungsschutz
Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenzverfahren
Als Privatperson führt der Weg aus den Schulden meist über das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren, formell „vereinfachtes Insolvenzverfahren“ nach den §§ 304 ff. InsO. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Einkünfte abtreten und innerhalb von sechs Jahren Ihre Schulden verlieren. Für nach dem 01.07.2014 begonnene Verfahren wurden Möglichkeiten geschaffen, diesen Zeitraum auf fünf bzw. drei Jahre zu reduzieren.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren verfolgt für Sie in der Regel zwei Ziele:
- Ihre Schulden verlieren – durch die Restschuldbefreiung
- Keine Vollstreckungen mehr gegen Sie – Pfändungsschutz